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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendbarkeit

1.1 Für alle Beziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich diese Bedingungen, wobei entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden nur insoweit gelten, als sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

1.2 Etwaige Bedingungen des Kunden gelten nicht.

 

1.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen nach vorheriger Ankündigung mit Wirkung für die gesamte zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu ändern. Solche Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach dieser Mitteilung schriftlich widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Auf diese Folge werden wir den Kunden in jeder Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

 

 

2. Preise

2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, sondern nur annähernd.

 

2.2 Wir sind berechtigt, Unterauftragnehmer zu beauftragen. Die Preise basieren auf dem Lohnniveau und den Einsatzkosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten sich vor dem Liefertermin Änderungen ergeben, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Sollte die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent des vereinbarten Preises betragen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

2.3 Alle Preise verstehen sich ab Werk (Münster oder Kaiserslautern, Deutschland) und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.4 Bei Lieferungen an den Kunden werden die Kosten für Versand und Verpackung in Rechnung gestellt. Besondere Versandmöglichkeiten (Eilsendung, Expressfracht, Luftfracht) werden nur auf Wunsch des Kunden genutzt und ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

 

3. Bedingungen für die Zahlung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch saubere Zahlung beglichen werden. Skonti können nur individuell und schriftlich vereinbart werden.

 

3.2 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde den ausstehenden Betrag in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, einen Verzugsschaden geltend zu machen und diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

 

3.3 Schecks und Wechsel, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung, werden nur unter der Voraussetzung der Zahlung der Diskont- und Bankspesen angenommen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitige Beanstandung wird nicht übernommen.

 

3.4 Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse darstellen (z.B. nicht eingelöste Schecks oder Wechsel und Nichtzahlung fälliger Forderungen für bereits gelieferte Waren), berechtigen uns, alle Rechnungen für bereits gelieferte Waren einzufordern und noch ausstehende Lieferungen nur einzeln gegen Zahlung auszuführen. Wir sind ferner berechtigt, das Recht zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie das Recht zum Forderungseinzug zu widerrufen.

 

3.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

 

4.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt.

 

4.3 Der Kunde tritt bereits im Zeitpunkt der Weiterveräußerung seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Forderungsabtretung an.

 

4.4 Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns stammenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert wird, erfolgt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Betrages, den wir für die mitveräußerte Vorbehaltsware in Rechnung gestellt haben. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Kunden an uns ab. Die Abtretung der Forderungen erfolgt in Höhe des Betrages, den wir für die weiterveräußerte Vorbehaltsware in Rechnung gestellt haben.

 

4.5 Der Kunde ist berechtigt, die Zahlung durch seinen Kunden im eigenen Namen zu verlangen. Dieser Anspruch erlischt bei Zahlungsverzug oder bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit.

 

4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit sind wir unbeschadet der Ausübung weiterer Rechte berechtigt, die Vorbehaltsware zum Zwecke der Schadensersatzleistung herauszuverlangen; dies stellt keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar. Der Kunde hat dem Verkäufer Zugang zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Zum Zwecke der Rückgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern und als unser Vorbehaltseigentum zu kennzeichnen. Wir sind berechtigt, die Ware nach vorheriger Fristsetzung direkt zu veräußern. Die Verwertung der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich der Verwertungskosten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um 20 Prozent oder mehr, so werden wir auf Verlangen des Kunden die über unsere Forderungen hinausgehenden Sicherheiten freigeben. Der Kunde hat uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere durch Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung, mitzuteilen und uns in jeder Weise auf seine Kosten bei der Intervention zu unterstützen.

 

 

5. Lieferfrist

5.1 Die in den Angeboten genannten Lieferfristen sind nicht verbindlich.

 

5.2 Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auftragsfreigabe. Wir übernehmen keine Garantie für die Einhaltung einer Lieferfrist, es sei denn, diese wurde ausdrücklich und schriftlich als „Fixtermin“ gekennzeichnet.

 

5.3 Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. Aufruhr, Krieg, Blockade, Streik oder Lieferverzug des Verkäufers und Betriebsunterbrechung. Ferner verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist, wenn der Kunde relevante Unterlagen, Halbfertigprodukte, Genehmigungen oder Freigaben nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Wunsch des Käufers geändert wird.

 

5.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese nicht einen zumutbaren Umfang haben. Die Mehrkosten einer solchen Teillieferung tragen wir, wenn der Kunde sie nicht zu vertreten hat.

 

5.5 Die Waren müssen innerhalb von 8 Werktagen nach der Erklärung der Versandbereitschaft abgeholt werden – wenn kein Versand vereinbart wurde.

 

5.6 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Verzug oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

 

 

6. Übertragung des Risikos

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlassen hat (dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist) oder im Falle der Abholung, sobald die Ware von uns als versand- oder abholbereit gemeldet wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Versandort nicht der Erfüllungsort ist. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

 

 

7. Sachmängel/Reklamationen aufgrund von Mängeln

7.1 Im Falle einer mangelhaften Lieferung werden wir nach unserer Wahl zunächst eine konkrete Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, vornehmen.

 

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Verweigerung einer konkreten Nacherfüllung oder Ersatzlieferung steht die Verweigerung der konkreten Nacherfüllung durch uns/den Auftragnehmer wegen Unverhältnismäßigkeit der konkreten Nacherfüllung sowie Unzumutbarkeit für den Kunden/Besteller gleich.

 

7.3 Der Kunde muss die Ware innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Ware prüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und nicht offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gerügt werden, andernfalls gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäß genehmigt und die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen sind ausgeschlossen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf den Saldo zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht haben. Weitere Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

7.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines vorhandenen Mangels beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Dies gilt nicht bei längeren, zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.5 Unberührt bleiben auch etwaige Rückgriffsrechte des Unternehmers. Rücktritt und Minderung sind nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeschlossen. Soweit außervertragliche Ansprüche auf Lieferung einer mangelhaften Sache mit Mängelansprüchen konkurrieren sollten, gelten die vorgenannten Verjährungsfristen auch für diese außervertraglichen Ansprüche.

 

 

8. Haftung

8.1 Der nachstehende Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Klagen aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

 

8.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

 

8.3 Dieser Ausschluss gilt nicht

  • für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden;
  • in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

8.4 Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist unsere Haftung – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Pflichtverletzung für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

8.5 Ist der Kunde Kaufmann oder Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche im Falle unserer leichten Fahrlässigkeit verjährt, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten – nach Ablehnung der Ansprüche durch uns oder unsere Versicherung – unter entsprechender Mitteilung an uns oder unsere Versicherung gerichtlich geltend gemacht werden. Wir oder unsere Versicherung werden den Kunden im Zusammenhang mit der Ablehnung der Ansprüche darauf hinweisen.

 

8.6 Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für unsere Haftung für unsere Organe, Mitarbeiter und Vertreter sowie für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Vertreter. Unsere Haftung ist auf einen Betrag von EUR 100.000,- beschränkt, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, die keine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sind, verursacht wurde.

 

8.7 Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, soweit das Risiko durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Sie gelten ferner nicht, soweit die Ansprüche auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden, wenn wir aufgrund zwingender Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden haften.

 

 

9. Handel im Verhältnis zu Russland, Weißrussland

Der Kunde darf die gelieferten Waren (einschließlich technischer Unterstützung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gelieferten Waren, „Dienstleistungen“) weder direkt noch indirekt nach/zur Verwendung in Russland, Weißrussland, den Gebieten Krim, Donezk, Luhansk und etwaigen weiteren selbsternannten Republiken auf dem Gebiet der Ukraine verkaufen oder reexportieren. Im Falle eines Verstoßes sind wir berechtigt, (i) die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder Teile davon mit sofortiger Wirkung zu beenden, (ii) alle Warenlieferungen (einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen) mit sofortiger Wirkung einzustellen und/oder (iii) alle anderen angemessenen Rechtsmittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ersatz von Schäden, Verlusten und Aufwendungen) zu ergreifen.

 

 

10. Vertraulichkeit

10.1 Der Kunde hat die Geschäftsbeziehung mit uns vertraulich zu behandeln und darf sie nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben. Darüber hinaus hat er alle internen Geschäftsvorgänge oder Geheimnisse, die ihm im Rahmen dieser Lieferbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und haftet für alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Vertraulichkeitspflicht entstehen.

 

10.2 Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:

  • ist zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits offenkundig – d.h. für jeden Dritten frei zugänglich -;
  • die der Kunde nach Bekanntwerden von einem Dritten, der uns gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, ordnungsgemäß erhalten hat;
  • auf Anweisung einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung offengelegt werden müssen; oder
  • mit den Rechts- oder Steuerberatern eines Vertragspartners oder anderen Personen, die zu Beratungszwecken einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, geteilt werden müssen.

 

10.3 Sollten bei der Herstellung der Waren Entwürfe, Modelle oder andere geistige Eigentumsrechte oder urheberrechtlich geschützte Werke verwendet werden, beinhaltet die Übertragung des Eigentums an den Waren keine Lizenz an diesen jeweiligen Rechten. Der Kunde ist nicht berechtigt, gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte an dem Produkt oder seinen Teilen anzumelden.

 

 

11. Sonstiges

11.1 Die Vereinbarungen aus der Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelansprüche Münster.

 

11.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Münster, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, vor einem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen.

 

11.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Aufhebung dieser Klausel.

 

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht. Die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen werden vielmehr durch die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt oder ergänzt.