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Verhaltenskodex

Präambel

Liebe Mitarbeiter,
Sehr geehrte Kunden, Geschäftspartner und Stakeholder,

Wir, die E-Lyte Innovations GmbH (E-Lyte), sind ein international tätiges Unternehmen, das sich den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs stellt und sowohl unternehmerische als auch gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Diese Verantwortung umfasst rechtliche, soziale, ökologische und ethische Aspekte, die wir als Unternehmen berücksichtigen müssen, um erfolgreich zu sein. Wir verpflichten uns, unsere Geschäfte auf faire, verantwortungsvolle und transparente Weise zu führen und unsere Arbeit auf die Achtung von Recht und Gesetz zu gründen.

Dieser Verhaltenskodex basiert auf unseren gemeinsam entwickelten Werten und gilt ausnahmslos für alle Mitglieder der Unternehmensorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter. Daher enthält dieser Verhaltenskodex die Kernprinzipien, die das Handeln von E-Lyte bestimmen. Die Verpflichtung, diese Grundsätze zu respektieren, bildet ein Band zwischen allen unseren Mitarbeitern. Der Verhaltenskodex bildet den Rahmen, innerhalb dessen wir Entscheidungen im Unternehmen treffen; er liefert die Richtlinien, die unser Handeln bestimmen und an denen unser Handeln als Unternehmen gemessen wird. Der Verhaltenskodex ist die Grundlage für andere Unternehmensrichtlinien, die ihn weiter konkretisieren.

Dieser Verhaltenskodex unterstreicht unsere Überzeugung, dass wir als Unternehmen nur dann erfolgreich sein können, wenn wir unser Handeln an den folgenden Grundwerten ausrichten:

 

Wir schaffen gemeinsam Lösungen
Wir sind ein Team von talentierten Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Gemeinsam verwirklichen wir unser volles Potenzial, schaffen Werte und Innovationen. Wir stellen uns den Herausforderungen gemeinsam als Team .

 

Wir alle tragen Verantwortung
Wir tragen auf allen Ebenen ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung. Wir alle tragen in unserer täglichen Arbeit unseren Teil dazu bei, indem wir unsere Prozesse und unsere Arbeit ständig umweltfreundlicher gestalten.

 

Wertschätzung ist unser Schlüssel zum Erfolg
Wir sind transparent und ehrlich. Wir behandeln uns gegenseitig respektvoll und fair. Wir schätzen jeden Einzelnen. Wertschätzung ist der Schlüssel zu unserer persönlichen und beruflichen Entwicklung.

 

Wir schaffen positive Veränderungen
Wir sind offen für neue Dinge, mutig und leidenschaftlich. Wir denken über den Status Quo nach und hören nie auf, positive Veränderungen zu schaffen.

 

Das Vertrauen unserer Geschäftspartner, Aktionäre, der Behörden und der Öffentlichkeit ist ein besonderes und kostbares Gut, das rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln auf der Grundlage von Integrität erfordert. Dieses Vertrauen ist wichtig für den Ruf und den Erfolg unseres Unternehmens.

Wir wissen, dass wir nicht daran gemessen werden, was wir sagen, sondern daran, wie wir handeln.

Kaiserslautern, Juni 2024

1. Soziale Verantwortung

1.1. Verantwortung für den Ruf des Unternehmens

Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften ist Teil unserer Identität. E-Lyte hält sich an die jeweils geltenden Gesetze auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

E-Lyte ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und führt alle seine geschäftlichen Aktivitäten ausnahmslos auf der Grundlage dieser Verantwortung durch. Das bedeutet vor allem, dass wir die jeweils geltenden Gesetze respektieren.

Darüber hinaus hat E-Lyte Richtlinien und Regeln aufgestellt, die die Standards für unsere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Behörden konkretisieren. E-Lyte erwartet und ist bestrebt sicherzustellen, dass diese Regeln und Grundsätze auch von unseren Geschäftspartnern eingehalten werden, zu denen beispielsweise Lieferanten, Kunden, Dienstleister, Händler, Berater, Vertreter sowie andere Dritte gehören.

Um Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen und unternehmensinterne Regeln zu verhindern, hat E-Lyte eine unternehmensweite Compliance-Organisation geschaffen, die allen Mitarbeitern, Führungskräften und externen Parteien als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Compliance-Organisation wird von ernannten Compliance-Koordinatoren koordiniert, die direkt an die Geschäftsleitung berichten und entsprechende Verfahrensregeln für den Umgang mit Whistleblower-Meldungen aufgestellt haben.

Darüber hinaus können sich Mitarbeiter, Manager und externe Parteien bei Bedarf an die externe Meldestelle der Bundesregierung wenden (per Post, Telefon, E-Mail oder über ein Kontaktformular).

 

 

1.2. Verantwortung für soziale Grundrechte

E-Lyte unterstützt die Einhaltung der internationalen Konventionen zum Schutz der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen sowie zum Schutz der Umwelt. Dazu gehören u.a. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, das Manifest der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung (UN Global Compact). Als international tätiges Unternehmen nehmen wir unsere Verantwortung wahr und tun im Rahmen unserer Unternehmenspolitik alles, was wir können, um die Einhaltung international anerkannter Standards für Menschenrechte und Umwelt in unserer Lieferkette sicherzustellen.

Daher erwartet E-Lyte auch von den Beteiligten in seiner Lieferkette, dass sie integer handeln und die Nachhaltigkeit respektieren. Deshalb verpflichten wir uns, nur mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die sich dieser Standards bewusst sind und entsprechend handeln.

 

 

1.2.1. Schutz der Menschenrechte

E-Lyte verbietet alle Formen von Sklavenarbeit, Menschenhandel, illegaler Kinderarbeit, illegaler Strafarbeit und körperlicher Misshandlung von Mitarbeitern.

Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sich E-Lyte, die Grundsätze der Chancengleichheit bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern einzuhalten. Darüber hinaus respektieren wir das Recht unserer Mitarbeiter auf Gleichbehandlung, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung, Alter, Krankheit oder Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen. Diskriminierung jeglicher Art wird von E-Lyte nicht geduldet.

E-Lyte verurteilt darüber hinaus jede Art von Bestechung und Korruption und respektiert die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Tarifverhandlungen.

 

 

1.2.2. Gegenseitiger Respekt

Jeder Mitarbeiter von E-Lyte muss fair und respektvoll behandelt werden. Die Führungskräfte fördern die Mitarbeiter durch offene und intensive Kommunikation, Transparenz und Teamarbeit. Jeder Mitarbeiter von E-Lyte soll wertschätzend sowie respektvoll und offen gegenüber Kollegen sein, sich verpflichten, jede Art von Diskriminierung zu vermeiden und Beziehungen zu pflegen, die auf Fairness beruhen. Gewalt am Arbeitsplatz, bedrohliches Verhalten, Einschüchterung, körperliche Angriffe und jede Form von sexueller Belästigung werden geahndet.

 

 

1.3. Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt

Nachhaltigkeit, der Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen sind wichtige Unternehmensziele für E-Lyte. E-Lyte ist bestrebt, seine Unternehmensführung kontinuierlich zu optimieren, um die drei Maßstäbe der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu erfüllen. Nachhaltiges Wachstum, das den Schutz der Umwelt, einen sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Achtung der Lebensbedingungen nachfolgender Generationen gewährleistet, hat für E-Lyte höchste Priorität.

Eine Zusammenfassung unserer Grundsätze für nachhaltiges Wirtschaften finden Sie in unseren umfassenden Richtlinien, die Sie, wie alle in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Richtlinien, von der Homepage unseres Unternehmens herunterladen können.

Wir sind uns der Ressourcenknappheit und unserer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen sehr bewusst, weshalb wir als Unternehmen diesen Themen besondere Aufmerksamkeit widmen. E-Lyte tut alles, was es kann, um sicherzustellen, dass seine Produkte und Herstellungsprozesse in der gesamten Wertschöpfungskette diesen Anforderungen gerecht werden. Jeder Mitarbeiter von E-Lyte ist persönlich für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und die konsequente Reduzierung von Emissionen, die durch das Unternehmen und seine Produkte entstehen, verantwortlich und soll an seinem Arbeitsplatz entsprechend handeln. Ziel ist es, die Ressourceneffizienz des eingesetzten Materials zu erhöhen und die Umweltauswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu beschränken. Unter diesen Gesichtspunkten achten wir besonders auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser, Bau- und Rohstoffen sowie auf eine Reduzierung der anfallenden Abfallmenge mit dem Ziel, die Emissionen von E-Lyte kontinuierlich zu verringern.

 

 

1.4. Verantwortung für Führung und Management

Die Einhaltung von Recht und Ordnung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, auch wenn dadurch bestimmte Geschäftsbeziehungen nicht zustande kommen oder persönliche Ziele nicht erreicht werden. Wenn es um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien geht, müssen unsere Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen. Verantwortungsvolles Management und Zusammenarbeit erfordern Entscheidungen, die transparent und nachvollziehbar sind.

Es liegt in der besonderen Verantwortung unserer Führungskräfte, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich Verstöße gegen Gesetze, diesen Verhaltenskodex und interne Richtlinien zu verhindern, die durch eine offene Kommunikation und angemessene Aufsicht hätten vermieden oder wesentlich erschwert werden können.

Führungskräfte müssen ihre Organisations- und Aufsichtspflichten erfüllen, indem sie insbesondere,

  • mit gutem Beispiel vorangehen und ihren Mitarbeitern erklären, dass die gesetzlichen Bestimmungen, dieser Verhaltenskodex und die internen Richtlinien eingehalten werden müssen und dass eine Nichteinhaltung nicht toleriert wird; und
  • indem Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der internen Richtlinien sicherstellen

 

 

1.5. Parteipolitische Aktivitäten

E-Lyte mischt sich grundsätzlich nicht in parteipolitische Aktivitäten ein. Dies gilt auch für die finanzielle Unterstützung/Sponsoring von Parteien, politischen Organisationen und deren Vertretern sowie für Aktivitäten oder Veranstaltungen, die im Namen von E-Lyte durchgeführt werden.

Es steht unseren Mitarbeitern als Privatpersonen und Bürgern frei, sich in ihrer Freizeit an politischen Prozessen zu beteiligen.

 

 

2. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz

In den Bereichen Arbeitsschutz und Umweltschutz muss E-Lyte verschiedene nationale und internationale Vorschriften einhalten, die wir als Unternehmen selbstverständlich befolgen.

Jeder Mitarbeiter von E-Lyte muss die geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz kennen und einhalten. Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse ihrer Kollegen ständig wachsam zu sein und sich der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Arbeit und ihrem Arbeitsumfeld bewusst zu sein. Gemeinsam sind wir bestrebt, potenzielle Gefahren und Risiken auf ein absolutes Minimum zu beschränken und Risiken, die uns bekannt geworden sind, zu reduzieren.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat für E-Lyte höchste Priorität. Wir sorgen für sichere Arbeitsbedingungen, die im Einklang mit den geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. Wir respektieren diese Regeln der Arbeitssicherheit und überwachen regelmäßig die Sicherheitsstandards, um die Arbeitsbedingungen sicher zu gestalten und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter werden über die einschlägigen Vorschriften informiert und erhalten Anweisungen, wie sie diese einhalten können.

Unser Unternehmen übernimmt Verantwortung für die Umwelt, denn nur nachhaltiges Wirtschaften ermöglicht langfristiges, sicheres und erfolgreiches Wachstum. Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften, die für den Umweltschutz gelten, ist eine Aufgabe und Verpflichtung, die wir alle sehr ernst nehmen.

 

 

3. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Dritten

3.1. Fairer Wettbewerb

Wettbewerbs- und Kartellgesetze gewährleisten einen fairen und echten Wettbewerb. Bei seinen geschäftlichen Transaktionen beachtet und befolgt E-Lyte stets diese Gesetze. Jeder unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs zu halten und die in unserer Kartellpolitik festgelegten Bestimmungen zu befolgen.

In einer Weise zu handeln, die einen fairen Wettbewerb sicherstellt, bedeutet zum Beispiel, dass kein Mitarbeiter von E-Lyte eine Absprache mit Wettbewerbern treffen darf, die zur Festsetzung oder Abstimmung von Preisen, Konditionen, Kapazitäten, der Aufteilung von Kunden, Märkten, Personal und Produktionsprogrammen führt. Sie müssen es auch unterlassen, solche Informationen mit Wettbewerbern auszutauschen. E-Lyte verhält sich auch im Umgang mit Lieferanten, Kunden und Händlern fair und schränkt deren Aktivitäten auf dem Markt nicht unangemessen ein, so dass die wirtschaftliche Handlungsfreiheit aller Partner gewährleistet ist.

 

 

3.2. Anti-Korruption

Wir sind nicht bereit, Geschäfte um jeden Preis zu machen. In einem wettbewerbsorientierten Umfeld zieht es E-Lyte vor, sich auf die Qualität und den Wert seiner Produkte und Dienstleistungen zu verlassen und wählt seine Geschäftspartner ausschließlich auf der Grundlage von Wettbewerbskriterien (wie Qualität, Preis und Eignung der Dienstleistung) aus.

Durch klare Richtlinien, Geschäftsprozesse und interne Kontrollen unterstützen wir nationale und internationale Bemühungen, die sicherstellen sollen, dass der Wettbewerb nicht durch Korruption untergraben wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, auch nur den Anschein zu vermeiden, unseren Geschäftspartnern Anreize zu bieten.

Im Allgemeinen dürfen Mitarbeiter von E-Lyte Vorteile von Dritten weder anbieten noch erbitten, weder annehmen noch gewähren, weder versprechen noch versprochen bekommen, um Geschäftsmöglichkeiten zu generieren oder Geschäftsabläufe auf illegale Weise zu beeinflussen.

Es ist strengstens verboten, Zahlungen, Anreize oder andere Sachleistungen sowie Einladungen an Beamte, Staatsbedienstete, Politiker und andere Angestellte und Vertreter staatlicher oder staatlich kontrollierter Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen anzubieten.

 

 

3.3. Erwartungen an die Geschäftspartner

E-Lyte erwartet auch von seinen Geschäftspartnern, dass sie die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze einhalten. Um mit uns Geschäfte machen zu können, müssen unsere Geschäftspartner – ebenso wie wir – die folgenden Grundsätze und Werte einhalten und deren Einhaltung in ihrer eigenen Lieferkette sicherstellen:

  • Die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien.
  • Verzicht auf Korruption und Bestechung.
  • Die Einhaltung der Menschenrechte ihrer Mitarbeiter.
  • Verzicht auf Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Sklaverei.
  • Respektieren Sie die Koalitionsfreiheit.
  • Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu übernehmen.
  • Eine nachhaltige Produktion, die sparsam mit den Ressourcen umgeht.

 

 

3.4. Vertriebshändler, Berater und Agenten

Für den Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen bedient sich E-Lyte auch unabhängiger Vertriebshändler, Berater und Vertreter (Vertriebspartner), die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Verkauf der Produkte leisten. Wenn Vertriebspartner illegale Verkaufspraktiken anwenden, schaden solche Praktiken dem Ruf von E-Lyte. Unter bestimmten Umständen können illegale Praktiken von Dritten E-Lyte zugeschrieben werden und zu einer (Mit-)Haftung führen. Daher wird E-Lyte alles tun, was notwendig ist, um sicherzustellen, dass seine Vertriebspartner die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir kommen unserer Sorgfaltspflicht u.a. dadurch nach, dass wir Auswahlverfahren für den Einsatz von Vertriebspartnern implementiert haben.

 

 

3.5. Außenhandel und Exportkontrolle

Nationale und internationale Gesetze beschränken oder verbieten den Import, Export oder den Handel mit bestimmten Waren, Technologien oder Dienstleistungen, den Umgang mit bestimmten Produkten sowie den damit verbundenen Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Einschränkungen und Verbote können unter anderem auf die Qualität oder den Verwendungszweck der Waren, das Herkunfts- oder Verwendungsland oder den Geschäftspartner selbst zurückzuführen sein.

Alle Mitarbeiter von E-Lyte sind verpflichtet, alle geltenden Vorschriften einzuhalten, unter anderem diejenigen, die Außenhandels- und Exportkontrollgesetze, Steuer- und Zollgesetze, Geldwäschegesetze und Anti-Terror-Gesetze betreffen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitarbeiter von E-Lyte, die den Import und Export von Waren, Technologien und Dienstleistungen verwalten.

 

 

4. Vermeidung von Interessenkonflikten

4.1. Interessenkonflikte

Jeder Mitarbeiter von E-Lyte ist verpflichtet, geschäftliche Entscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens zu treffen, private Interessen von den Unternehmensinteressen zu trennen und stets loyal zu bleiben

E-Lyte. Jede Art von Interessenkonflikt ist zu vermeiden und muss im Zweifelsfall sofort dem Vorgesetzten offengelegt werden.

Die folgenden Situationen können auf Interessenkonflikte hindeuten:

  • Die privaten Interessen eines E-Lyte-Mitarbeiters kollidieren mit denen von E-Lyte.
  • Das berufliche Urteilsvermögen oder Verhalten eines Mitarbeiters von E-Lyte könnte durch persönliche Interessen (z. B. persönliche Beziehungen zu externen Parteien oder Beiträge von externen Parteien wie Geschenke, Rabatte usw.) in einem solchen Ausmaß beeinflusst werden, dass der Mitarbeiter keine Geschäftsentscheidungen mehr trifft, die ausschließlich E-Lyte zugute kommen, oder dass Geschäftsentscheidungen negativ beeinflusst werden könnten.
  • Mitarbeiter von E-Lyte, die im Namen von E-Lyte handeln, schließen Verträge mit Personen, die ihnen nahe stehen (z.B. Familienmitglieder und Freunde) oder mit Unternehmen, an denen sie oder ihnen nahe stehende Personen (direkt oder indirekt) beteiligt sind. Die gängige Praxis, kleinere Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen zu erwerben, ist ausgenommen.
  • Bei E-Lyte arbeitet der Mitarbeiter auch für einen Geschäftspartner oder einen Konkurrenten von E-Lyte.

 

 

4.2. Wettbewerbsverbotsklausel

Zusätzlich zu ihrer Arbeit für E-Lyte ist es den Mitarbeitern von E-Lyte nicht gestattet, als Mitarbeiter, Berater oder in einer anderen Funktion ein Unternehmen zu leiten oder für ein Unternehmen zu arbeiten, das ganz oder teilweise ein direkter oder indirekter Konkurrent von E-Lyte ist. Dieses Wettbewerbsverbot schließt auch andere konkurrierende Aktivitäten ein.

 

 

4.3. Beteiligungen an anderen Unternehmen

Mitarbeiter von E-Lyte sind weder direkt noch indirekt (z.B. über Familienmitglieder) an Unternehmen beteiligt, die eine Geschäftsbeziehung zu E-Lyte unterhalten. Die übliche Praxis, kleinere Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen zu erwerben, ist ausgenommen.

 

 

5. Wie Sie verantwortungsvoll mit Firmeneigentum umgehen

Jeder Mitarbeiter von E-Lyte ist verpflichtet, die materiellen und immateriellen Werte von E-Lyte zu schützen und verantwortungsvoll mit dem Eigentum des Unternehmens umzugehen. Zum Unternehmenseigentum gehören alle Anlagen und Einrichtungen sowie immaterielle Werte wie Know-how und gewerbliche Schutzrechte. Jeder Missbrauch und jede Verschwendung von Unternehmensressourcen schadet der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Nur die effiziente Nutzung aller Ressourcen auf allen Ebenen kann den langfristigen Erfolg des Unternehmens sichern.

 

 

6. Wie man verantwortungsvoll mit Informationen umgeht

6.1. Berichterstattung und externe Kommunikation

Unsere Berichterstattung erfolgt jederzeit zeitnah, wahrheitsgemäß, vollständig und in Übereinstimmung mit den geltenden Standards und Regeln. Dies gilt ungeachtet der Art der Berichterstattung und der

jeweiligen Gruppe von Empfängern. Jeder Mitarbeiter von E-Lyte geht bei der Berichterstattung mit der größtmöglichen Sorgfalt vor. Diese Sorgfaltspflicht und Verantwortung gilt auch für die von Dritten erstellten Dokumente.

Negative Äußerungen oder verleumderische Kommentare über das Unternehmen, Geschäftspartner, Konkurrenten oder Kollegen – insbesondere in den sozialen Medien – verstoßen gegen unsere Werte und sind nicht gestattet.

Die Medien als Multiplikatoren sind besonders wichtig für die Präsentation des Unternehmens nach außen. Bestimmte Ansprechpartner innerhalb von E-Lyte sind für den Umgang mit den Medien benannt worden. Alle Anfragen der Medien oder anderer Personen, die nicht für das Unternehmen arbeiten, müssen an diese Ansprechpartner oder die Geschäftsführer weitergeleitet werden.

 

 

6.2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Unsere Geschäftsgeheimnisse sind ein kostbares Gut; sie sichern uns einen Wettbewerbsvorteil gegenüber unseren Konkurrenten. Jeder Mitarbeiter von E-Lyte ist verpflichtet, Informationen von E-Lyte, seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern generell zu schützen, sie nicht an Unbefugte weiterzugeben und nur dann Zugang zu solchen Informationen zu gewähren, wenn dies aus geschäftlichen Gründen erforderlich ist.

Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere strategische, finanzielle und technische Informationen, die Einzelheiten über die Organisation des Unternehmens, Preise, Märkte, Kunden, Lieferanten, Marketingstrategien, Geschäfts- und Finanzpläne, Zahlen für die interne Berichterstattung, Rezepturen, Technologien usw. umfassen können.

 

 

6.3. Datenschutz und Sicherheit von Informationen

E-Lyte beachtet die Rechte seiner Mitarbeiter und Dritter in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Das Unternehmen ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften verarbeitet werden.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stellt E-Lyte sicher, dass dieser Prozess für die Betroffenen transparent ist und dass die gesetzlichen Rechte bezüglich der personenbezogenen Daten der Betroffenen gewahrt werden.

Um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten, hat E-Lyte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt. Dies gewährleistet die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Überprüfbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und insbesondere die Verhinderung einer unbefugten Nutzung.

 

7. Wie Sie mit dem Verhaltenskodex umgehen

Der Verhaltenskodex ist für das gesamte Unternehmen und für jeden Mitarbeiter von E-Lyte verbindlich. Jeder Mitarbeiter von E-Lyte hat das Recht, darauf zu bestehen, dass die im Verhaltenskodex dargelegten Regeln auf ihn angewendet werden. Die Geschäftsleitung ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und befolgen.

Die Führungskräfte von E-Lyte fördern aktiv die Umsetzung dieses Verhaltenskodex in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen, sorgen für die Einhaltung und leben die hier dargelegten Grundsätze und Werte. Sie und die jeweils zuständigen Compliance-Koordinatoren sind die erste Anlaufstelle für Fragen und helfen den Mitarbeitern, rechtmäßig und im Einklang mit unseren Werten zu handeln. Die

Die Geschäftsleitung fordert Sie als Mitarbeiter von E-Lyte auf, diesen Verhaltenskodex zu lesen, ihn zu verstehen, Ihr eigenes Verhalten an seinen Prinzipien auszurichten und dadurch integer zu handeln.

Der Verhaltenskodex kann nicht jedes Detail in Bezug auf die Standards, Verfahren und Bestimmungen unseres Unternehmens regeln. Wenn E-Lyte spezifische Richtlinien, Anweisungen und Bestimmungen für bestimmte Fälle genehmigt hat, ergänzen sie diesen Verhaltenskodex und sind verbindlich.

Jeder Mitarbeiter von E-Lyte ist aufgefordert, seinen Vorgesetzten, die zuständigen Compliance-Koordinatoren oder die zuständige Abteilung unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Informationen über potenzielle oder bekannte Verstöße gegen das geltende Recht, diesen Verhaltenskodex oder die internen Richtlinien erhält.

Die eingegangenen Hinweise und Informationen werden vertraulich und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und bearbeitet. E-Lyte informiert den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen und bestätigt den Eingang der Meldung. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verstoß begangen wurde, setzt sich der zuständige Compliance-Koordinator mit den zuständigen Abteilungen in Verbindung und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Angelegenheit aufzuklären und festgestellte Verstöße zu sanktionieren. Innerhalb von drei Monaten nach der Meldung informiert E-Lyte den Hinweisgeber darüber, wie mit seiner Meldung umgegangen wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Meldung von Verstößen oder Fehlverhalten wirkt sich nicht nachteilig auf den Whistleblower aus, es sei denn, er hat nachweislich und wissentlich falsche Informationen weitergegeben oder gemeldet.

 

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